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   OVG Bremen, 24.06.2009 - 2 B 118/09   

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https://dejure.org/2009,9791
OVG Bremen, 24.06.2009 - 2 B 118/09 (https://dejure.org/2009,9791)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24.06.2009 - 2 B 118/09 (https://dejure.org/2009,9791)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 2 B 118/09 (https://dejure.org/2009,9791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Anordnung einer Wiederholung der Abiturprüfung bei Ablehnung des Überdenkens der Prüfungsleistung durch die Prüfer; Verhältnismäßigkeit der Regelungen der §§ 13 Abs. 4, 14 Abs. 3 S. 2 Nr. 5, 20 Abs. 5 Ziff. 1 der Verordnung über die Abiturprüfung für ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4
    Überdenken; Bewertung; Abiturprüfung; Protokoll Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Überdenken der Bewertung und Wiederholung der Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 109 (Ls.)
  • DÖV 2009, 772
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus OVG Bremen, 24.06.2009 - 2 B 118/09
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34, 48 f.) einen Anspruch eines Prüflings auf Überdenken der Prüfungsentscheidung durch ein eigenständiges verwaltungsinternes Kontrollverfahren anerkannt (vgl. BVerwGE 92, 132 ff.).

    Erforderlich ist, dass zum Überdenken der Bewertungen "wirkungsvolle Hinweise" gegeben, d. h. die Einwände konkret und nachvollziehbar begründet werden und dies rechtzeitig geschieht (BVerwGE 92, 132).

    Dem Anspruch des Prüflings auf ein verwaltungsinternes Kontrollverfahren entspricht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts eine Pflicht der Prüfer zum Überdenken ihrer Bewertungen, wenn gegen die Bewertungen - wie hier - rechtzeitig Einwände konkret und nachvollziehbar erhoben werden (BVerfGE 84, 34; BVerwGE 92, 132).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Bremen, 24.06.2009 - 2 B 118/09
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34, 48 f.) einen Anspruch eines Prüflings auf Überdenken der Prüfungsentscheidung durch ein eigenständiges verwaltungsinternes Kontrollverfahren anerkannt (vgl. BVerwGE 92, 132 ff.).

    Dem Anspruch des Prüflings auf ein verwaltungsinternes Kontrollverfahren entspricht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts eine Pflicht der Prüfer zum Überdenken ihrer Bewertungen, wenn gegen die Bewertungen - wie hier - rechtzeitig Einwände konkret und nachvollziehbar erhoben werden (BVerfGE 84, 34; BVerwGE 92, 132).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus OVG Bremen, 24.06.2009 - 2 B 118/09
    Grundsätzlich obliegt es dem Prüfling, auf der Basis seines eigenen Eindrucks vom Verlauf einer mündlichen Prüfung gegen deren von ihm nicht akzeptierte Bewertung Einwendungen in angemessener Frist zu erheben (BVerwGE 99, 185).
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